AGB

§1 - Präambel

Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit unseren Kunden abgeschlossen wurden. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich.

§2 - Angebot und Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung/Leistung

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich,wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben über unsere Waren (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sindkeine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

§3 Preise

Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager unfrei, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zolle, Porto, Versicherung und sonstiger Spesen. Die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Rechnungen sind als Vorkasse-Rechnungen sofort nachderen Eingang zu begleichen. Anders lautende Zahlungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, werden als Verzugszinsen 10% über dem Basiszinssatz berechnet.

§4 - Vorbehalt bei Festpreisen

Höhere Preise müssen berechnet werden, wenn durch dirigistische Maßnahmen oder Vorkommnisse wie Einfuhrbeschränkungen, höhere Zölle, Dumping, Energiekrisen oder Preiserhöhungen der Hersteller oder aus anderen wichtigen Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, Preiserhöhungenverursacht werden.

§5- Liefertermine

Lieferzeiten werden unverbindlich bestätigt. Voraussetzung ist, Einverständnis bei allen für die Auftragserfüllung maßgeblichen Einzelheiten. Lieferzeiten verlängern sich bei unvorhergesehenen Hindernissen, höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder Betriebsstörungen bei Zulieferanten.

§6 - Gewährleistung

Für unsere Leistung übernehmen wir nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die
Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen wegen mangelhafter und
unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend
zu machen. Für Teile oder Waren, die beim Einbau beschädigt worden sind, durch Schmutz oder Rostbildung oder auf andere Art
gelitten haben, entfallen Garantieansprüche. Für Nachteile oder Schäden, die dem Besteller durch Verarbeitung, Weiterveräußerung
oder sonstige Verwendung mangelhafter Ware erwachsen (Folgeschäden) brauchen wir unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einzustehen. Der Besteller muss die empfangene Ware unverzüglich untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung– insbesondere übermäßige Beanspruchung – sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern die Mängel nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt für Verbraucher 24 und für Unternehmer 12 Monate.

 

§7 - Eigentumsvorbehalt

Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel führen erst durch ihre Einlösung und endgültige Gutschrift zur Befriedigung unserer Ansprüche.

§8 - Haftungsbeschränkung

Beratungen und Empfehlungen geben wir nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Die Beanstandung von Teilleistung bzw. Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Teile, die ausdrücklich für untergeordnete Zwecke bestellt werden, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Schadeneratzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind gegen uns, soweit es das Gesetz gestattet, ausgeschlossen.Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug oder wegen Nichterfüllung. Unsere Haftung mindert sich oder entfällt, wenn der Schaden durch einen Fehler desProdukts oder und zugleich durch Verschulden des Beschädigten oder einer Person, für die der geschädigte haftet, verursacht worden ist. Die Höhe der Minderung wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt.

§9 - Urheberrecht

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an allen von uns gefertigten oder im Zusammenhang mit unserer Leistung ausgehändigten Zeichnungen, Skizzen und Muster vor. Sie dürfen Dritten gegenüber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen sofort an uns zurückzugeben. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig bzw. nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

§10- Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bösingen, Kreis Rottweil, Gerichtsstand ist Rottweil. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.

§11 - Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen einer ausdrücklichenschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für denVerzicht auf das Schriftformerfordernis.

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